Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.02.2026, 14:10 |
| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.02.2026, 14:10 |
Der Mitgliedsbeitrag beträgt laut Satzung des Bundesverbandes mindestens 1% vom
Nettoeinkommen. Als Mindestbeitrag werden 10 Euro pro Monat festgesetzt.
Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, Arbeitslose und Personen ohne
eigenes Einkommen zahlen einen Mindestbeitrag von 6 Euro pro Monat. Der Vorstand
kann auf Antrag des Mitglieds Ausnahmen hiervon vereinbaren.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt laut Satzung des Bundesverbandes mindestens 1% vom Nettoeinkommen. Als Mindestbeitrag werden 1014 Euro pro Monat festgesetzt. Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, Arbeitslose und Personen ohne eigenes Einkommen zahlen einen Mindestbeitrag von 68 Euro pro Monat. Der Vorstand kann auf Antrag des Mitglieds Ausnahmen hiervon vereinbaren.