Die Bundessatzung der GRÜNEN legt einen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag von einem Prozent des Nettoeinkommens aller Mitglieder fest. Darüber hinaus steht es den Kreisverbänden frei, eigene Regelungen zu Mindestbeiträgen festzulegen und/oder Ausnahmen bei sozialer Härte zu ermöglichen. Der Mindestmitgliedsbeitrag orientiert sich traditionell an dem Beitragsanteil den wir an den Bundes- und Landesverband abführen müssen.
Dieser abzuführende Beitragsanteil ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. 2026 liegt er durch einen eine statistische Abweichung, verursacht durch die bundesweit vielen neuen Mitglieder, die nicht das ganze Jahr bezahlt haben, bei 7,20 Euro (2025: 7,66 Euro) pro Mitglied und Monat. Ab 2027 wird eine spürbare Erhöhung prognostiziert. Nur von Beiträgen, die oberhalb dieser Grenze liegen, bleibt uns in Hagen etwas für unsere politische Arbeit vor Ort über. Beiträge, die niedriger sind, müssen wir aus unserem KV-Haushalt ausgleichen.
Der KV-Haushalt dienst uns dazu, unsere Arbeit vor Ort zu finanzieren – die Geschäftsstelle, Veranstaltungen und natürlich unsere Wahlkämpfe. Gerade nach den herben Verlusten bei der Kommunalwahl und dem Wegbrechen von Mandatsabgaben sind die Mitgliedsbeiträge eine besonders wichtige Grundlage, um unsere Arbeit fortführen zu können und trotzdem solide Rücklagen für künftige Wahlkämpfe zu bilden. Dies ist leider nur durch eine Erhöhung der Mindestbeiträge möglich. Wir appellieren außerdem an alle Mitglieder, die Beitragsregel der Bundessatzung ernst zu nehmen und bei Gehaltsveränderungen ihren Mitgliedsbeitrag anzupassen.
Natürlich gilt aber auch weiterhin die Grundregel, dass eine Mitgliedschaft bei den Grünen in Hagen nicht allein vom Einkommen abhängen darf. Daher ist es in begründeten Ausnahmefällen möglich, dass bei besonderen finanziellen Härten per Antrag an den Vorstand vorübergehend auch niedrigere Beiträge (Sozialbeitrag) vereinbart werden können.
