Wahlkampf heißt Wahlkampf, weil wir um Stimmen für die Wahl kämpfen. Ein möglichst gutes Wahlergebnis ist die Grundlage für die Durchsetzung all unserer politischen Ziele, zu denen es u.a. gehört, bestmöglich zu stabilen Mehrheiten gegen die AfD beizutragen. Ein gutes Wahlergebnis erreichen wir aber nur, wenn wir im Wahlkampf sichtbar sind, um für unsere Werte und Überzeugungen zu werben. Lehnen wir das einmal ab, dann spricht sich das sehr schnell herum. Damit geben wir allen Veranstalter*innen die Macht, über unsere Präsenz im Wahlkampf zu entscheiden.
Wir verwenden schon zu lange zu viel Energie auf die AfD und auf das, was wir ablehnen, anstatt uns auf unsere Stärken zu konzentrieren. In meiner Rede zur Wahlversammlung im Januar habe ich das folgendermaßen gesagt und daran hat sich nichts geändert:
"Ab sofort bis zur Kommunalwahl gilt es aber zusammen GRÜNE Politik zu machen und unser GRÜNES Profil zu schärfen, GRÜNE Ideen zu entwickeln und unsere GRÜNEN Ziele vor allem an die Wähler*innen zu kommunizieren. Wir machen dabei keine Politik „gegen“ irgendwen oder irgendetwas, sondern wir machen Politik „für“… vor allem für die Bürger*innen unserer Stadt. Das ist mir ganz wichtig! Und das sollte unser Motto für den Wahlkampf aber auch später für die Politik im Rat und in den Gremien sein."
Kommentare
Elke Freund:
- Zuerst wird der Antrag des Vorstands eingebracht, danach alle Änderungsanträge.
- Es folgt eine offene Debatte mit quotierter Redner*innenliste, an der alle Anwesenden teilnehmen können.
- Eine Redezeitbegrenzung für die einzelnen Beiträge kann von der KMV beschlossen werden.
- Alle Anwesenden dürfen sich maximal dreimal zu Wort melden.
- Nach Abschluss der Debatte wird über die Änderungsanträge abgestimmt, zuerst über den weitestgehenden.
- Falls alle Änderungsanträge abgelehnt werden, erfolgt zum Schluss die Abstimmung über den Antrag des Vorstands.
Begründung:
- Das Verfahren mit wenigen gelosten Beiträgen ist sinnvoll in einer Halle mit mehreren hundert Teilnehmenden. Aber auf KV-Ebene mit 20-30 anwesenden Personen sollten alle zu Wort kommen können. Das geht im Rat, den BVen und Ausschüssen und in unseren Fraktionssitzungen mit teilweise umfangreichen und kontroversen TOs ja auch.
- Der Verfahrensvorschlag lässt in der allgemeinen Diskussion zu den drei vom Vorstand gesetzten Beiträgen nur jeweils zwei geloste Redebeiträge zu. Das wird der Relevanz des Themas nicht gerecht.
Die allgemeine Diskussion wird zeitlich vom Vorstand dominiert. 15 Minuten gesetzten Beiträgen stehen 12 Minuten geloste Beiträge gegenüber.
- Die wenigen gelosten Beiträge verhindern eine Debatte, in der man sich austauscht und auf die Argumente der Vorredner*innen eingehen kann. Selbst auf Falschaussagen oder Irrtümer kann nicht reagiert werden.
- Das Losverfahren führt dazu, dass immer ein Mann das letzte Wort hat. Als Frauen können wir das nur verhindern, wenn wir strategisch so vorgehen, dass wir ab einem Zettel im Frauenlostopf alle weiteren in den offenen Lostopf werfen. Das mindert zwar die Wahrscheinlichkeit, dass frau selber drankommt. Dafür reden insgesamt mehr Frauen und sie können auch mal das letzte Wort haben.
- Zum Antrag selber und zu den Änderungsanträgen darf sich kein Mitglied mehr zu Wort melden. Selbst Verständnisfragen sind nicht erlaubt. Reden ist ausschließlich den (Änderungs-)antragsteller*innen vorbehalten.
- Im Verfahrensvorschlag zu den Änderungsanträgen hat immer der Antragsteller das letzte Wort und kann gezielt auf die Argumente der Änderungsantragsteller*innen eingehen. Umgekehrt gibt es diese Möglichkeit nicht.
- In diesen Punkten sehe ich mehrere Verstöße gegen §3 (1) Satz 1 unserer Satzung "Jedes Mitglied hat das Recht, an der politischen Willensbildung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der üblichen Weise, z.B. Aussprachen, Anträge, Abstimmungen und Wahlen, mitzuwirken." Die "übliche Weise" auf der untersten Gliederungsebene besteht gemeinhin darin, dass zu einem vom Vorstand gesetzten Beitrag nicht nur geloste ca. 10% der Anwesenden sondern alle reden dürfen. Insbesondere das komplette Redeverbot zum konkreten Antrag und den Änderungsanträgen widerspricht dem Recht der Mitglieder auf Teilnahme an Aussprachen.
Fazit: der Verfahrensvorschlag benachteiligt die Mitglieder gegenüber dem Vorstand. Er ist unfair und schränkt die Mitgliedschaftsrechte unzulässig ein. Daher ist er abzulehnen.
Schlussbemerkung: ein Verzicht auf die 27 Minuten allgemeine Diskussion gäbe uns ausreichend Zeit und Raum für das von mir vorgeschlagene Verfahren. Über das Ausmaß der Bedrohung der Demokratie durch die AfD werden wir vermutlich nicht lange streiten. Und die Verantwortung, die daraus für unseren Kommunalwahlkampf in Hagen folgt, ist ja gerade das Thema des Antrags und der Änderungsanträge und sollte daher direkt in diesem Kontext diskutiert werden.
Tobias Rödel:
Die Abfrage richtete sich aber ausschließlich auf die Behandlung Eurer Änderungsanträge. Also „Abstimmung" oder „Nichtbefassung“. Mein Fehler, der zu dieser Verwirrung gesorgt hat. Ich bitte das zu entschuldigen.
Liebe Elke, unabhängig davon haben wir Deine ausführliche und begründete Kritik wahrgenommen. Du sprichst wichtige Punkte zu den Mitgliedschaftsrechten und der Fairness des Verfahrens an, die wir ernst nehmen.
Zum Ablauf der Veranstaltung an sich: Wir haben einige gute und konstruktive Gespräche geführt. Mittlerweile steht auch die restliche Zeitplanung. Daher können wir jetzt mehr Raum für eine freie Debatte und zur Diskussion der Änderungsanträge einplanen. Das freut uns auch und wird dem Thema gerechter. Der modifizierte Vorschlag wird auch Deine Anregungen zu mehr Redezeit für alle Mitglieder und einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen gesetzten und freien Beiträgen berücksichtigen. Den modifizierten Vorschlag werden wir euch morgen vorstellen.
Unser Ziel ist es, ein Verfahren zu finden, das sowohl strukturiert als auch demokratisch ist und allen Mitgliedern eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht. Ich denke, das ist uns gelungen.