Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.4. Beschluss der Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Vorstand KV Hagen (dort beschlossen am: 05.05.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.05.2023, 18:39 |
Anpassung der TOP 4.4 und 4.7 sowie des Vorschlags zum Wahlverfahren an das Frauenstatut
Antragstext
Die Tagesordnungspunkte 4.4 (Wahl zur Bundesdelegiertenkonferenz) und 4.7 (Wahl
zum Landesparteirat) sowie entsprechend der Vorschlag zum Wahlverfahren werden
an das Frauenstatur des Landes- und Bundesverbandes angepasst: Wenn dem KV für
diese Gremien nur ein Delegiertenplatz zur Verfügung steht, muss dieser
zwangsläufig mit einer Frau besetzt werden. Steht keine Frau zur Wahl oder
erreicht diese das Quorum nicht, muss das Mandat unbesetzt bleiben. Bei den
Ersatzdelegierten folgen dann offene Plätze und Frauenplätze im Wechsel. Eine
Mindestquotierung muss weiterhin eingehalten werden. Sollten für das Mandat
bereits Bewerbungen von Männern vorliegen, werden diese auf Wunsch auf die
offene Ersatzliste verschoben.
Begründung
Wir wurden vom Landes- und vom Bundesverband auf diese Regelung für LPR und BDK hingewiesen und müssen sie umsetzen.