Die Ersetzung von „Bauleitplanung“ durch „Planungspraxis“ soll deutlich machen, dass Maßnahmen für Hochwasserschutz und Entsiegelung nicht nur im Rahmen der formellen Bauleitplanung getroffen werden. Diese umfasst ausschließlich den Flächennutzungsplan (FNP) und die Bebauungspläne (B-Pläne) – also nur einen engen Ausschnitt kommunaler Steuerungsmöglichkeiten. In der Realität gibt es jedoch zahlreiche weitere Entscheidungen und Prozesse, etwa bei der Verkehrsplanung, Platzgestaltung, Fördermittelvergabe oder dem Umgang mit öffentlichen Grünflächen, die für den Klima- und Hochwasserschutz mindestens ebenso relevant sind. Die neue Formulierung macht deutlich, dass wir die gesamte kommunale Planungspraxis klimaresilient ausrichten wollen – nicht nur die formellen Instrumente. Gleichzeitig signalisiert „stärken und durchsetzen“ unseren klaren Gestaltungsanspruch.
Kapitel: | MACHT KLIMA, DAS NICHT DIE KRISE KRIEGT. (Natur) |
---|---|
Antragsteller*in: | Paul Kahrau |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.05.2025, 11:23 |
Kommentare