Die ursprüngliche Formulierung fokussierte auf finanzwirksame Entscheidungen der Stadt. Tatsächlich haben jedoch auch viele nicht-kostenwirksame Beschlüsse – etwa zur Flächennutzung, Verkehrsführung oder rechtlichen Rahmenbedingungen – erhebliche Auswirkungen auf das Klima. Ebenso müssen auch Entscheidungen, bei denen die Finanzierung vollständig durch externe Fördermittel von Land oder Bund erfolgt, einer Klimafolgenabschätzung unterzogen werden. Denn auch wenn die Stadt keine eigenen Mittel einsetzt, trägt sie Verantwortung für die klimatische Wirkung ihrer Entscheidungen. Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass der Klimacheck alle klimarelevanten Beschlüsse erfassen muss – unabhängig von der Haushaltswirksamkeit oder der Herkunft der Mittel. So wird Klimaschutz konsequent und ganzheitlich in die kommunale Entscheidungsfindung integriert.
Kapitel: | MACHT KLIMA, DAS NICHT DIE KRISE KRIEGT. (Natur) |
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Antragsteller*in: | Paul Kahrau |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.05.2025, 11:11 |
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