Die Ziele der Förderung des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit können auch ohne zusätzlichen Personalaufwand erreicht werden, wenn die Grünen ihre Einflussmöglichkeiten in den bestehenden Ausschüssen und Gremien nutzen. So werden Kosten eingespart, ohne die inhaltliche Zielsetzung zu schwächen.
Kapitel: | MACHT STRAßEN, DIE PLATZ FÜR ALLE HABEN. |
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Antragsteller*in: | Stefan Oberschelp |
Status: | Verschoben (KWP-08) |
Verfahrensvorschlag: | AblehnungErklärung: Da zeitlich knapp: Verfahrensvorschlag Ablehnung mit Stefans Einverständnis |
Eingereicht: | 10.06.2025, 00:16 |
Kommentare
Tobias Rödel:
Unsere Einflussmöglichkeiten nutzen wir seit dem entsprechenden Beschluss 2019, leider ohne jeden Erfolg. Im Aktionsprogramm 2024/2025 der Abteilung Verkehrsplanung steht die Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts aus dem Masterplan Nachhaltige Mobilität mit hoher Priorität. Umsetzung allerdings nur bei Besetzung der offenen Stelle möglich.
Zum Vergleich: zum Thema Radverkehr gab es 2023 zwei Vollzeitstellen, die Besetzung einer dritten Stelle wurde angestrebt. Ein entsprechendes Pendant für den Fußverkehr fehlt aber völlig.
Momentan wird der Fußverkehr im Rahmen der Verkehrswende so gut wie gar nicht beachtet. Im Gegenteil, seit den Brückensperrungen und den damit verbundenen Umleitungen und Umprogrammierungen verschiedener Ampeln wird der Platz für Fußgänger*innen immer knapper und die benötigte Zeit immer länger. Die Einrichtung der schon lange beschlossenen Stelle ist absolut notwendig und dringend.