Seit April 2025 ist die neue Verwaltungsvorschrift zur Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Dies ist eine Errungenschaft aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung und hat das Potential, ein Umdenken in der kommunalen Verkehrsplanung anzustoßen. Bisher war immer die freie Fahrt für Autos an erster Stelle und Einschränkungen, wie "lästige" Radfahrstreifen, waren nur mit Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich. Das führte oft zu schlechten Planungen und machte es für Kommunen schwierig, ein lückenloses Netz für den Radverkehr zu installieren. Jetzt wird (hoffentlich) dank neuer StVo umgedacht: Neue Anordnungsziele sind Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz. Der strenge Nachweis einer Gefahrenlage entfällt. Jetzt reicht der Nachweis aus, dass neue Verkehrsflächen für den Radverkehr dazu geeignet sind, mehr Leute zum Radfahren zu bewegen. Ob dazu ein verkehrsplanerisches Gesamtkonzept nötig ist, oder Einzelfallentscheidungen reichen, liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. In jedem Fall kann der Rat bzw. zuständige Auschuss nun eigenständig Anordnungen treffen und falls das nicht ausreicht, sollte die Verwaltung damit beauftragt werden, ein bzw. mehrere Gesamtkonzepte (auch für Stadtteile möglich) zu erstellen. Diese sind dann laut Verwaltungsvorschrift die geeignete Basis, um neue Verkehrsflächen für Radfahrende auszuweisen.
Kapitel: | MACHT STADTENTWICKLUNG, DIE ALLE MITNIMMT. (Verkehr & Infrastruktur) |
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Antragsteller*in: | Sara Kunkel (KV Hagen) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 06.06.2025, 10:40 |
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