Veranstaltung: | Kommunalwahlprogramm 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.5. Beschluss der Redezeitbegrenzung |
Antragsteller*in: | Kreisgeschäftsführung (dort beschlossen am: 30.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.05.2025, 19:13 |
I-2: Vorschlag zur Redezeitbegrenzung
Antragstext
Zur effizienten Durchführung der Mitgliederversammlung und um allen Anwesenden
die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben, schlagen wir für die Beratung des
Kommunalwahlprogramms 2025 folgende Redezeitregelung vor:
1. Einleitung des Programmentwurfs
Die einleitende Vorstellung des vollständigen Programmentwurfs durch den
Vorstand erfolgt mit einer maximalen Redezeit von 10 Minuten.
2. Beratung von Änderungsanträgen
Für jeden Änderungsantrag gelten folgende Rede- und Fragemöglichkeiten:
• Die Antragstellenden haben 2 Minuten Zeit, um ihren Änderungsantrag
vorzustellen.
• Anschließend hat ein Mitglied des jeweils zuständigen Schreibteams (oder
ersatzweise
des Vorstandes) bis zu 2 Minuten Zeit für eine Stellungnahme. Die sprechende
Person
wird jeweils zu Beginn des Kapitels vor Ort benannt.
• Danach können insgesamt bis zu vier Rückfragen an beide Seiten gestellt
werden. Diese
werden vorab per Losverfahren bestimmt:
– Während der Vorstellung des Änderungsantrags und der Stellungnahme können
inte-
ressierte Mitglieder ihre Namen in eine von zwei Losboxen werfen: eine für
Frauen,
eine offene Box.
Aus beiden Boxen wird im Wechsel gezogen, um eine geschlechtergerechte
Beteili-
gung sicherzustellen.
– Die Rückfragen werden anschließend getrennt beantwortet. Sowohl die
Antragstellen-
den als auch die Schreibteams haben hierfür jeweils maximal 2 Minuten Redezeit.
3. Weitere Redebeiträge
Zusätzlich zu den Rückfragen kann es vor der abschließenden Abstimmung
allgemeine Redebeiträge zum Kapitel geben (z. B. ergänzende Anmerkungen oder
grundsätzliche Einordnungen):
• Diese Beiträge sind auf 2 Minuten pro Person begrenzt.
• Pro Kapitel können bis zu vier solcher Beiträge zugelassen werden.
• Auch hier ist eine geschlechtergerechte Beteiligung anzustreben; bei Bedarf
kann die
Versammlungsleitung eine abwechselnde Wortvergabe nach Losprinzip vornehmen.
4. Begrenzung pro Person
Jede*r Redner*in kann für Rückfragen und weitere Redebeiträge maximal zweimal
pro Kapitel sprechen.
5. Flexibilitätsklausel
Zur Wahrung der Übersichtlichkeit kann die Versammlungsleitung zu Beginn eines
Kapitels beantragen, thematisch gleichgelagerte Änderungsanträge gemeinsam zu
beraten. Die Redezeitregelung gilt in diesem Fall für den gesamten Block.