Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.7. Beschluss des Wahlverfahrens |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.03.2025, 14:42 |
Vorschlag für das Wahlverfahren
Infotext
a. Alle Wahlen finden in geheimer Abstimmung mittels elektronischer Stimmgeräte statt.
b. Die Wahlen des geschäftsführenden Vorstandes und der ordentlichen Delegierten finden als Einzelwahlen statt, alle anderen Wahlen als verbundene Listenwahlen.
c. Bei Einzelwahlen hat jede Wahlberechtigte Person genau eine Stimme. Es ist die*der Bewerber*in gewählt, die*der mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat (Quorum). Hat kein*e Bewerber*in das Quorum erreicht, findet zwischen den beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen ein zweiter Wahlgang statt. Erreicht auch hier kein*e Bewerber*in das Quorum, findet ein dritter Wahlgang statt, in dem die*der Bewerber*in gewinnt, die*der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.
d. Bei verbundenen Listenwahlen hat jede Wahlberechtigte Person maximal so viele Stimmen, wie Personen zur Wahl stehen. Es sind alle Bewerber*innen gewählt, die im ersten Wahlgang das Quorum erreichen. Die Platzierung auf der Liste ergibt sich durch die Anzahl der erhaltenen Stimmen, bei Stimmengleichheit alphabetisch nach Nachnamen.
e. Für die mündliche Vorstellung stehen den Kandidierenden jeweils max. 3 Minuten (Geschäftsführender Vorstand, ordentliche Delegierte: max. 5 Minuten) zur Verfügung.
f. Es können max. 4 Fragen gestellt werden, die während der Vorstellung schriftlich in Losboxen eingeworfen werden.
g. Die Fragen werden ausgelost und vom Präsidium vorgelesen. Es gilt das Frauenstatut des Bundesverbandes.
h. Für die gesammelte Beantwortung der Fragen stehen den Kandidierenden max. 3 Minuten (Geschäftsführender Vorstand, ordentliche Delegierte: max. 5 Minuten) zur Verfügung.
i. Eine Bewerbung in Abwesenheit ist möglich. In diesem Falle kann die Bewerbung durch eine Vertretung oder per aufgezeichneter Videobotschaft (Länge entsprechend Punk b.) erfolgen und die Möglichkeit zu Nachfragen entfällt.
j. Jede*r Bewerber*in stellt sich nur einmal vor, auch wenn sie*er zu mehreren Wahlen/Wahlgängen antritt.